BUV: Rückwirkende Zahlung

Bei der Versicherungspolice ist die Klausel der rückwirkenden Zahlung ein wesentlicher und wichtiger Faktor bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Rund 25 % der Arbeiter und Angestellten nehmen zahlreichen Statistiken zufolge die Dienste der Berufs­unfähigkeits­versicherung während ihrer beruflichen Laufbahn in Anspruch.

Entscheidend ist das Ausmaß der rückwirkenden Zahlung. Die Klausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist schlussendlich für das Wohl des Versicherten verantwortlich.

Wenn die notwendige Hilfe erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen – die rückwirkende Zahlung

Die Regel zeigt, dass die Leistungen einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung oftmals erst von dem Versicherten spät in Anspruch genommen wird – das liegt auch daran, weil die Erkenntnis der Berufsunfähigkeit relativ spät kommt. Viele Versicherte finden sich mit ihrem Schicksal nicht ab und versuchen, weiterhin ihrem Beruf nachzugehen. Viele glauben, dass es sich vorwiegend um eine Arbeitsunfähigkeit handelt – doch der Grat zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit ist schmal.

Die Erkenntnis, nicht mehr seinem Beruf nachgehen zu können, kommt oftmals verzögert – oder wird erst spät realisiert. Aus diesem Grund nimmt der Versicherte die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung relativ spät in Anspruch. Er bemerkt jedoch nicht, dass bereits die sogenannte Versorgungslücke entstanden ist – oder sie retten sich mit Erspartem oder einer Finanzierung, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Oftmals diagnostiziert der Arzt auch relativ spät eine Berufsunfähigkeit, sodass die Berufs­unfähigkeits­versicherung erst nach einer gewissen Zeit informiert wird.

Hat der Versicherungsnehmer in seiner Police die Klausel “rückwirkende Zahlung”, erhält dieser rückwirkend die Versicherungsleistung. Die Versicherung kommt für die Zeit der tatsächlichen Berufsunfähigkeit (Einkommensentgang) bis zum tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit auf. Somit ist es möglich, dass der Versicherte entstandene Versorgungslücken mit den finanziellen Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung schließt.

Die Leistung ist bis zu 3 Jahre rückwirkend

Die Klausel regelt im Vertrag eindeutig, dass die Versicherung auch bei einer späteren Bekanntgabe der Berufsunfähigkeit ihre monatliche Leistung bezahlen muss. Das ist rückwirkend bis zu 36 Monate (3 Jahre) möglich. Die Summe ist nicht zu verachten; bei einer rückwirkenden Leistung von 3 Jahren erhält der Versicherte einen Betrag für eine kleine Eigentumswohnung.

Die Klausel ist wichtig für den Versicherten. Bis eine Berufsunfähigkeit tatsächlich attestiert und anerkannt ist, können Monate – aber auch Jahre – vergehen. Durch die rückwirkende Zahlung erleidet der Versicherte jedoch keinen Verlust, und kann schlimmstenfalls entstandene Schulden aufgrund des Verdienstentganges mit der rückwirkenden Zahlung tilgen. Wichtig ist jedoch, dass die Klausel in der Vertragspolice enthalten ist.

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