Berufsunfähigkeits­versicherung: Mit 7 Tipps zum passenden Versicherer

©Thinkstock

Da die wenigsten Menschen allein durch Sparvermögen und andere Finanzpolster eine Berufsunfähigkeit überbrücken können, sind sie auf die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es schon seit Jahren nicht mehr, die staatliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt nur einen Bruchteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist eine private Vorsorge also essentiell. Denn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung „ist ein Muss wie die Haftpflichtversicherung“, sagt auch Kerstin Becker-Eiselen der Verbraucherzentrale Hamburg.

Doch wie findet man eine passende Versicherung und wodurch erkennt man eine gute Versicherungpolice?

7 Tipps zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung über die wichtistens Klauseln, die Leistungen und mögliche Ausschlüsse informiert, ist für das Beratungsgespräch sicherlich gut vorbereitet. Als Faustregel können allerdings auch diese 7 Tipps schon eine schnelle Hilfestellung darstellen, um mit Basiswissen nach der richtigen Police suchen zu können.

Vergleich der Konditionen

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich unter anderem nach der gewünschten versicherten Rente, nach dem Gesundheitszustand, der Beruf, dem Alter und anderen individuellen Einflussfaktoren des Versicherungsnehmers.

Grundsätzlich gilt: Je gesünder, desto günstiger die Police. Für die angestrebte Höhe der Versicherungssumme raten Experten zu einem Pauschalbetrag von 70-80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Zudem solle der Versicherungsvertrag bestenfalls bis zum Beginn des regulären Renteneintritts laufen. Sogenannte Risikoberufe machen die Berufsunfähigkeitsversicherung von vornherein teurer und manche Hobbys können gänzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus raten Verbraucherschützer von gekoppelten Verträgen ab. So sei beispielsweise die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und kapitalbildender Lebensversicherung für Versicherte wenig rentabel und oftmals unnötig teuer. Einzelverträge seien in der Regel billiger.

Vorsicht beim Brutto-Beitrag

Bruttobeiträge sind die Beiträge, die maximal auf Versicherte zukommen können. In aller Regel erzielen Versicherungsgesellschaften Überschüsse, die an die Versicherten in Form eines geminderten Beitrags ausgezahlt werden. Werden jedoch keine Überschüsse erzielt, müssen Versicherungsnehmer für ihren Versicherungsschutz den sogenannten Bruttobeitrag leisten. Dieser sollte deshalb nicht allzu sehr vom Nettobeitrag abweichen!

Gesundheitsprüfung: Ehrlichkeit währt am längsten!

Im Rahmen einer Gesundheitsprüfung prüfen die Versicherungsgesellschaften vor Abschluss eines Versicherungsvertrages den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers sowie dessen Krankenvorgeschichte. Bei manchen Vorerkrankungen werden Risikoaufschläge fällig, schwerwiegende Krankheiten können aufgrund des hohen Versicherungsrisikos sogar gänzlich seitens des Versicherers aus dem Versicherungsschutz exkludiert werden.

Eine Täuschung oder ein Verschweigen von aktuellen Krankheiten oder Vorerkrankungen trotz Melde- und Anzeigepflicht ist jedoch nur auf kurze Sicht lukrativ, denn im schlimmsten Fall kann der Versicherungsschutz auch noch Jahre nach Vertragsabschluss erlischen, wenn die Versicherung einem Betrug auf die Spur kommt.

Sollten Sie bereits Vorerkrankungen oder aktuelle Beschwerden haben, beachten Sie folgendes: Stellen Sie für eine Anfrage an eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur eine unverbindliche, anonymisierte Risikovoranfrage! Versicherungsunternehmen speichern im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) alle Ablehnungen von Antragsstellern – und dieses System kann von allen Versicherungen eingesehen werden.

Risikozuschläge in Kauf nehmen

Risikozuschläge fallen für riskante Berufe oder Hobbys an, können aber auch aufgrund von Vorerkrankungen fällig werden. Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät, dennoch lieber den unliebsamen Risikoaufschlag zu zahlen, anstatt die Krankheit oder das Hobby aus dem Versicherungsschutz zu exkludieren. Der Beitrag zwar ist höher als ohne Risikoaufschlag, jedoch sind alle Risiken versichert. Und schließlich gibt es einen Grund, für dieses prekäre Detail einen Aufschlag zu verlangen: dessen Schuld am Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist überproportional hoch!

Wer doch aufgrund eines sonst fälligen Risikoaufschlages etwas aus deiner Police ausschließen möchte, solle auf Verhältnismäßigkeit achten. Aufgrund eines Knochenbruchs könne nicht das gesamte Skelett aus dem Versicherungsschutz gestrichen werden, so Experten.

Klausel der abstrakten Verweisung meiden!

Eine abstrakte Verweisung gehört zu jenen Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie dringend meiden sollten! Eine abstrakte Verweisung sieht eine Lücke im Versicherungsschutz zugunsten der Versicherungsgesellschaft vor: Sind Sie in der Lage, aufgrund Ihrer Berufsunfähigkeit zwar nicht mehr den versicherten, jedoch einen (bestenfalls artverwandten) anderen Job auszuführen, so ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Erst, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können, ist die Versicherungsgesellschaft in der Leistungspflicht.

Kurzer Prognosezeitraum essentiell

Für den möglichen Falle einer Berufsunfähigkeit muss ein Arzt eine Prognose erstellen, wie lange die Krankheit vermutlich andauern wird. In der Versicherungspolice ist festgeschrieben, wie groß dieser Zeitraum mindestens sein muss, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet.

Der Prognosezeitraum ist in der Regel zwischen 6 Monaten und 3 Jahren festgelegt. Experten empfehlen dringend, einen möglichst geringen Prognosezeitraum in die Versicherungspolice aufzunehmen. Denn wenn die Krankheit nicht so lange andauert, dass der Prognosezeitraum erreicht ist, muss die Versicherung keine Leistung erbringen. Erst bei Erreichen beziehungsweise Überschreiten des Prognosezeitraumes fließt die versicherte Summe an den Versicherten.

Wichtig sei zudem die Vereinbarung der rückwirkenden Zahlung. Wird der Prognosezeitraum also überschritten, bekommen Versicherte so auch rückwirkend für die Zeit davor eine Versicherungsleistung ausgezahlt.

Nachversicherungsgarantie macht flexibel

Die Klausel einer Nachversicherungsgarantie ist sehr nützlich, denn damit können Versicherungsnehmer auch nachträglich die Konditionen ihrer Versicherungspolice beeinflussen. Beispielsweise kann bei einer Gehaltserhöhung oder bei der Geburt eines Kindes die Versicherungssumme heraufgesetzt, im Fall eines Arbeitsplatzverlustes jedoch auch reduziert werden. Somit können die Leistungen, aber auch die Versicherungsbeiträge jederzeit individuell an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden.

Die besten Anbieter im Vergleich