BUV: Leistungserweiterungen

Unter Klauseln versteht man im Rechtswesen vertraglich verbindliche und rechtswirksame Bestimmungen zwischen zwei Vertragspartnern, die im einem Vertrag festgeschrieben sind. Kommt es zu einem Streitfall zwischen den Vertragspartnern vor Gericht, stellen die Klauseln die Grundlage für die Rechtssprechung und somit die Basis der Argumentation dar, da sie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren und vertraglich festlegen.

Im Allgemeinen enthält jeder Vertrag vom Gesetzgeber festgelegte Regelungen, sogenannte Schutzklauseln, die die Rechte aller Vertragspartner schützen sollen. Diese Klauseln muss jeder Vertrag beinhalten, da so die Grund- und Menschenrechte zweifellos unverletzt bleiben. Sind diese Schutzklauseln in den Verträgen nicht enthalten, kann ein Vertrag unabhängig von einer vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit erfolgreich angefochten werden! Die zwingenden Schutzklauseln stellen jedoch die Autonomie der Vertragsgestaltung nicht in Frage, sondern ergänzen sie sozusagen durch ein Basis-Regelwerk.

Leistungserweiternde Klauseln: Ergänzung zur Standard-Versicherung

Die meisten privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen unterscheiden sich nur wenig in ihren Standard-Leistungen. Interessant ist für den Kunden vor allem, welche leistungserweiternden und leistungseinschränkenden Klauseln die Versicherung in Petto hat. Leistungserweiternde Klauseln erweitern – wie der Name schon vermuten lässt – den Versicherungsschutz der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung über den obligatorischen Standard hinaus. Diese Klauseln werden vor Vertragsabschluss in die Versicherungspolice inkludiert und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Die Rechte und Pflichten sind somit verbindlich und der Versicherte kann sich im Streitfall darauf berufen.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt im Fall einer Berufsunfähigkeit. Der weltweite Versicherungsschutz als leistungserweiternde Klausel kann den Schutz durch die Versicherung über das Inland hinaus vergrößern. So können finanzielle Schwierigkeiten auch durch eine im Ausland eingetretene Berufsunfähigkeit versichert werden.

Leistungsausschlüsse wieder inkludieren durch leistungserweiternde Klauseln

Oftmals schließen Versicherungen bestimmte Risiken wie stark gesundheitlich beanspruchende Berufe oder riskante Sportarten (Reiten, Tauchen, Klettern, Fallschirmspringen) aus ihrem Versicherungsschutz aus. Durch leistungserweiternde Klauseln kann der Versicherungsnehmer diese exkludierten Risiken allerdings wieder in seinen Versicherungsschutz aufnehmen. Die Standard-Leistungen können also ausgeweitet werden.

Zum Beispiel können Menschen, die von Beruf Pilot oder Beamter sind, Probleme beim Standard-Regelwerk der Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen. Auch Berufsgruppen, die in Kontakt mit Strahlungen kommen, werden oft nicht gedeckt durch Versicherungen. Diese Berufe können durch Leistungserweiterungen aber wieder versichert werden – allerdings durch oftmals erhebliche Risikozuschläge. Strahlungsbedingte Berufsunfähigkeiten können im Normalfall nicht versichert werden. Auch Ärzte und Seefahrer tun sich oft schwer, eine erschwingliche Berufs­unfähigkeits­versicherung zu finden, die alle Risiken dieser Berufe versichert.

Beispiele für andere leistungserweiternde Klauseln der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung sind die Bedingungsanpassungsklausel, die Möglichkeit der Beitragsaussetzung, die Dynamik-Klausel, die garantierte Rentensteigerung, die zinslose Stundung oder die Nachversicherungsgarantie. Es gibt aber noch etliche weitere Leistungserweiterungen. Vor Vertragsabschluss sollten sich Interessenten also unbedingt über die Möglichkeiten informieren – und deren Kosten. Denn all diese Zusatzmodule der Versicherung sind entsprechend kostenpflichtig. Es kann jedoch mehr als sinnvoll sein, manche dieser Erweiterungen zu wählen, da sie den Versicherungsschutz teilweise erheblich vergrößern!

Die besten Anbieter im Vergleich