BUV: Monatige Arbeitsunfähigkeit

In den Klauseln zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist genau definiert, wann eine Berufsunfähigkeit eintritt, wie hoch der Grad der Arbeitsunfähigkeit ausfallen und vor allem für welchen Zeitraum die Arbeitsunfähigkeit prognostiziert werden oder Bestand haben muss, damit der Versicherungsnehmer als berufsunfähig gilt. Eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung erst, wenn alle Voraussetzungen dieser obligatorischen Klauseln erfüllt sind.

Ab wann leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

In den Klauseln einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ein Zeitraum festgelegt, nach welchem aus einer regulären Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit wird. Oftmals fordern Berufs­unfähigkeits­versicherungen eine attestierte Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten, damit sie in Leistung treten. Berufsunfähigkeit kann auch rückwirkend festgestellt werden. Diese Dauer wird Prognosezeitraum genannt.

Gute Klauseln in der Versicherungspolice sehen dann eine rückwirkende Zahlung der Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung vor. Es muss hierfür allerdings für ein halbes Jahr durchgehende Arbeitsunfähigkeit bestanden haben.

Prognose für die Berufsunfähigkeit

Da ein Prognosezeitraum auch in der günstigsten Berufs­unfähigkeits­versicherung im Normalfall nicht unter 6 Monaten liegt, scheint es sehr unwahrscheinlich, dass nach einmonatiger Arbeitsunfähigkeit schon eine Berufsunfähigkeit attestiert wird. Dennoch sind solche Fälle gar nicht so selten, nämlich regelmäßig nach Unfällen mit Gliedmaßenverlust. Eine schnelle Erholung, die keine Berufsunfähigkeit mit sich führt, ist hier nahezu ausgeschlossen.

In diesem Fall wird unabhängig vom Prognosezeitraum sofort eine Berufsunfähigkeit festgestellt, wofür die Berufs­unfähigkeits­versicherung auch leistet. Auch bei anderen schwerwiegenden Erkrankungen kann der Arzt bereits nach einmonatiger Arbeitsunfähigkeit die Berufsunfähigkeit prognostizieren, wenn diese voraussichtlich unabwendbar ist. Wenn der prognostizierte Mindest-Zeitraum hierfür den Klauseln der Berufs­unfähigkeits­versicherung entspricht, wird diese sofort zahlen.

Es ist jedoch auch möglich, eine spezielle Klausel in die Police der Versicherung zu inkludieren, nach der bereits nach einmonatiger Arbeitsunfähigkeit Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung zu zahlen sind. Eine solche spezielle Klausel ist für die Versicherung jedoch mit immensen Kosten verbunden und bringt deshalb einen enormen Zusatzbeitrag mit sich.

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