BUV: Rentensteigerung in der Auszahlungsphase

Dass Änderungen der Versicherungsleistungen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit als Schadensfall und somit in der Auszahlungsphase nicht mehr möglich sind, leuchtet ein. Dass die Inflationsrate die Kaufkraft der bezogenen Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig verringert, ist ebenso bekannt. Aus diesem Grund enthalten für den Verbraucher vorteilhafte Verträge zur privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Klausel zur an die Inflation angepassten Rentensteigerung innerhalb der Auszahlungsphase.

Warum ist die Vertragsklausel zur garantierten Steigerung der Rentenhöhe wichtig?

Der Sinn einer Berufs­unfähigkeits­versicherung besteht im Schutz vor der infolge einer Berufsunfähigkeit eintretenden Versorgungslücke. Die Kalkulation der benötigten monatlichen Rente aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung vor dem Abschluss des Vertrages berücksichtigt den stetigen Kaufkraftverlust des Geldes in der Regel nicht. Eine Inflationsrate von 3 % je Jahr führt dazu, dass der Auszahlungsbetrag der Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits nach 10 Jahren nur noch die Kaufkraft von 75 % der ursprünglich vereinbarten Leistung abdeckt.

Dieser Effekt verstärkt sich mit jedem Jahr, welches zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und dem Beginn der Auszahlungsphase vergeht. Der tatsächlich benötigte Inflationsausgleich wird von den meisten Versicherern mit 2 % bis 3 % je Jahr angegeben.

Enthält jeder Vertrag eine Klausel zur Rentensteigerung für den Inflationsausgleich?

Der Umgang mit der Inflation ist in Versicherungsverträgen für die private Berufs­unfähigkeits­versicherung unterschiedlich geregelt. Einige Verträge sehen eine pauschale Erhöhung je Jahr vor, während die ideale Vertragsgestaltung eine an die tatsächliche Inflationsrate angepasste Rentensteigerung für die Auszahlungsphase ermöglicht. Die Überschussbeteiligung ist in der Berufs­unfähigkeits­versicherung als zusätzliche Rentensteigerung während der Auszahlungsphase sinnvoll, sie ersetzt den Inflationsausgleich jedoch nicht. Ob und in welcher Höhe der Versicherer Überschüsse erzielt, hängt von zahlreichen Faktoren wie der Risikoverteilung und der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Für einen optimalen Versicherungsschutz durch die private Berufs­unfähigkeits­versicherung ist es zwingend erforderlich, dass der Vertrag eine Klausel zur Anpassung der Rentenhöhe an die Inflationsrate enthält. Die Rentensteigerung während der Auszahlungsphase ist naturgemäß mit einer regelmäßigen Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit verbunden. Sie ist für die Gewährleistung des vollständigen Schutzes vor einer Versorgungslücke infolge der eingetretenen Berufsunfähigkeit unverzichtbar.

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