BUV: Verzicht auf Beitragsanpassungen

Es gibt Versicherungen, deren Abschluss für jedermann ratsam ist. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zählt zu einer dieser Absicherungen. Eine der wichtigsten Klauseln im Versicherungsvertrag stellt dabei der Verzicht des Versicherers auf sein Recht zur Beitragsanpassung dar.

In welchen Situationen darf eine Versicherung die Beiträge erhöhen?

Die Gründe für eine Beitragserhöhung sind vielfältig. Zum Beispiel kann eine drohende Insolvenz des Versicherers aufgrund eines erhöhten Leistungsbedarfs im Falle einer Massenepidemie gemäß § 173 VVG eine Anhebung zu zahlender Beiträge rechtfertigen. Die Meinungen, ob in einem solchen Fall der Verzicht von Beitragserhöhungen ratsam ist oder nicht, unterscheiden sich deutlich und es ist keine eindeutige Tendenz zu erkennen.

Gesundheitszustand, Geschlecht und bekannte Vorerkrankungen sind ebenso relevant für die Berechnung der Beitragshöhe der Berufs­unfähigkeits­versicherung, wie der vom Kunden gewählte Leistungsumfang an Versicherungsleistungen. Wird bei einem Versicherten eine Erkrankung diagnostiziert, die schon zu Versicherungsbeginn bestand und seitens des Kunden nicht angegeben wurde, hat das Versicherungsunternehmen ein wesentlich erhöhtes Risiko (§ 19 VVG) zu tragen. In diesem Fall verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht und der Versicherer kann ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Beitragsanpassung durchsetzen.

Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Gesundheitsprüfung selbst Kenntnis von seiner Erkrankung hatte, oder ob er unwahr oder nur unvollständige Angaben getätigt hat. Das Recht des Versicherers zum Vertragsrücktritt oder die Möglichkeit der Beitragsanpassung bleibt von diesen Umständen unberührt.

Aus welchem Grund ist der Verzicht auf Beitragsanpassung von Bedeutung?

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt vor den drastischen, finanziellen Folgen des Verlustes der eigenen Arbeitskraft. Dabei garantiert diese Versicherung im Schadensfall die Auszahlung einer monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die die Finanzierung Ihrer gegebenen Lebenssituation sichert und einem Versorgungsengpass wirksam vorbeugt.

Schließt ein Versicherungsnehmer einen Vertrag, bei dem die Klausel zum Verzicht der Beitragsanpassung fehlt, geht er das große Risiko ein, im Falle einer Vertragsverletzung seine finanzielle Absicherung zu verlieren. Genauso kann es in einem solchen Fall passieren, dass die zu zahlenden Beiträge nach einer Erhöhung nicht mehr finanzierbar sind. Gerät ein Versicherungsnehmer allerdings schuldlos in eine solche Situation, zum Beispiel weil er keine Kenntnis von seiner Erkrankung hatte, stellt ein Vorhandensein dieser Klausel in den Vertragsbedingungen einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung einen großen Vorteil dar.

Zusammenfassend betrachtet ergibt sich folgendes Schlussfazit: Ein freiwilliger Verzicht der Klausel zur Beitragsanpassung bei schuldloser Verletzung der Anzeigepflicht stellt für einen Versicherungsnehmer eine bedeutende Vertragsbedingung dar, da dadurch eine Erhöhung der Beiträge im Schadensfall der Berufsunfähigkeit rechtswirksam ausgeschlossen wird und ein permanenter Versicherungsschutz sichergestellt wird. Jeder Interessierte sollte vor Vertragsabschluss prüfen, ob diese Klausel ebenso wie die abstrakte Verweisung Bestandteil des Vertrages sind, oder nicht.

Am empfehlenswertesten ist also der Abschluss von Versicherungsprodukten, die einen generellen Verzicht auf Beitragsanpassungen beinhalten. Dadurch sind auch bei einem Berufswechsel oder aufgrund der Ausübung einer gefährlichen Freizeitaktivität Beitragserhöhungen ausgeschlossen.

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