Berufsunfähigkeits­versicherung – diese Hobbys könnten problematisch sein

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Bei der (privaten) Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es verschiedene Risiken, die von Versicherern nur gegen einen gewissen Risikozuschlag auf die regulären Beiträge versichert werden. Für besonders gefährliche Hobbys oder Berufe kann sogar eine Ablehnung in Betracht kommen. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden von Abschluss der Versicherung gefährliche Hobbys und andere Risiken abgefragt – wer hier bewusst etwas verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz!

Reiten, Tauchen, Klettern – und sogar bestimmte Sex-Praktiken gelten als gefährlich

Laut der Fachzeitschrift „recht und schaden“ (Heft 11/2011) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) können manche Sexualpraktiken den Schutz der Haftpflichtversicherung gefährden. Fallen solche Praktiken unter sogenannte „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen“, dürfen Haftpflichtversicherungen diese explizit aus dem Versicherungsschutz exkludieren, so die Auffassung des Gerichts.

Auch ein Experte für Risikomanagement für die Allianz Lebensversicherung-AG, Dr. Olaf Hottinger, stellt klar, dass solche Hobbys, die mit erhöhter Unfall- oder Gesundheitsgefahr einhergehen, prinzipiell für Versicherungen relevant seien. Das können Hobbys wie Reiten, Klettern, Tauchen, Fliegen, Motorradfahren oder Fallschirmspringen sein.

Wichtig ist Experten zufolge, dass Menschen, die Interesse an einer Versicherung wie der (privaten) Berufsunfähigkeitsversicherung haben, besonders darauf achten, dass neben Gesundheitsfragen auch Fragen nach Hobbys gestellt werden vor Vertragsabschluss – denn unwissentlich verschwiegene Risikohobbys oder Berufe können trotzdem zur Verweigerung der Versicherungsleistung führen, obwohl keine böswillige Absicht vom Versicherten vorliegt – so Bild.de.

Ungefährliche Hobbys sind solche, die nur selten zu langfristigen Schäden führen

Fußball, Handball, Volleyball, (normales) Skifahren und Co gelten hingegen als „normale“ Hobbys, da von ihnen in den Augen der Berufsunfähigkeitsversicherungen im Regelfall nicht die Gefahr für langfristige Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen ausgeht.

Sollten Sie ein „gefährliches“ Hobby ausüben, wollen aber keine Risikoprämien für den Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, dann können Sie diese Hobbys aus dem Versicherungsschutz exkludieren. Es ist somit alles versichert bis auf besagtes Hobby. Sollte ein Schaden aufgrund des Hobbys entstehen, ist die Versicherung nicht in Leistungspflicht, für anders eingetroffene Schäden allerdings schon. So können Sie erheblich Geld sparen bei der Evaluierung Ihrer Versicherungsbeiträge.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Sollten Sie ein als gefährlich eingestuftes Hobby erst nach Abschluss der Versicherung anfangen, müssen Sie dieses Ihrer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mitteilen. Allerdings sollten Sie keinesfalls versuchen, ein bereits zu Vertragsabschluss ausgeübtes Hobby als nach Vertragsabschluss neu begonnen zu deklarieren, denn Versicherungsprüfer werden dies in den meisten Fällen im Schadensfall vor Eintritt der Versicherungsleistung entlarven - und Ihnen droht nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.

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