BUV: weltweiter Versicherungsschutz

Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung kann ihre Standard-Leistungen durch sogenannte leistungserweiternde Klauseln ausweiten und so für den Versicherten einen attraktiven Mehrwert schaffen. Eine dieser Leistungserweiterungen ist der weltweite Versicherungsschutz im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Leistungserweiternde (und leistungseinschränkende) Klauseln werden vor Vertragsabschluss in die Versicherungspolice aufgenommen und von beiden Vertragspartnern unterschrieben – die Vereinbarungen sind somit rechtsgültig und bindend für beide Vertragsparteien. Andere Beispiele für leistungserweiternde Klauseln einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) wären zum Beispiel ein verkürzter Prognosezeitraum oder die sogenannte Bedingungsanpassungsklausel.

Urlaub oder berufliche Verpflichtungen im Ausland – die Versicherung greift!

Fast alle Menschen gehen hin und wieder ins Ausland – sei es für den Urlaub samt Sonne, Strand und Meer oder aus geschäftlichen Gründen. Gerade aus beruflichen Gründen kann die Reise oft auch sehr spontan sein; nicht selten werden Mitarbeiter großer Unternehmen für Verhandlungen oder Meetings für einige Tage zum ausländischen Geschäftspartner geschickt. Gerade deshalb ist es sehr wichtig für Versicherte, dass der Versicherungsschutz sowohl im Inland, als auch im Ausland gültig und wirksam ist. So auch der der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines gravierenden Unfalls mit der Folge der Berufsunfähigkeit relativ gering ist, so kann doch auch beim Schnorcheln im Meer, beim Quad fahren am Strand oder beim Treppensteigen im Hotel immer ein Unglück geschehen, das den Versicherungsschutz nötig werden lässt. Weltweiter Versicherungsschutz, der die Versicherung im Schadensfall greifen lässt, ist somit unabdingbar! Finanzielle Absicherung ist damit gewährleistet.

Ein spontaner Auslandsauftrag des Unternehmens ist durch den weltweiten Versicherungsschutz somit ebenso versichert wie eine abenteuerliche Safari-Reise durch Afrika oder eine Kreuzfahrt durch den Orient. Der Anlass spielt keine Rolle.

Weltweiter Versicherungsschutz ermöglicht Spontanität und Sicherheit

Im Normalfall kann eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht so einfach auf die Schnelle abgeschlossen werden. Zuerst wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und der potenzielle Versicherungsnehmer muss wahrheitsgemäß Fragen der Versicherung bezüglich Vorerkrankungen, Freizeitaktivitäten und anderen Faktoren beantworten, die zu einem erhöhten Versicherungsrisiko führen könnten.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, ad hoc eine Versicherung für den Auslandsaufenthalt abzuschließen. Diese greift dann nur für den Zeitraum, in dem der Versicherte sich tatsächlich im Ausland aufhält. Je nachdem, was die Reise beinhaltet (Extremsportarten oder ähnliches), kann ein Risikoaufschlag gefordert werden.

Die besten Anbieter im Vergleich