BUV: Prognosezeitraum

Unter dem Begriff Prognosezeitrum wird  vom Arzt der Zeitraum angegeben, in welchem der Versicherte eine vorläufige oder voraussichtliche Berufsunfähigkeit aufweist. Für die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist dieser Prognosezeitraum wichtig – so kann die Berufs­unfähigkeits­versicherung abschätzen, wie lange der Versicherte etwaige Leistungen aus dem Versicherungstopf bezieht. Fällt der Prognosezeitraum jedoch kürzer als der im Vertragswerk der Berufs­unfähigkeits­versicherung bedingte Zeitraum, hat der Versicherte keinen Leistungsanspruch bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Die unterschiedlichen Zeiträume

Nicht jede Berufs­unfähigkeits­versicherung ist gleich. Die Unterschiede im Prognosezeitraum liegen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Der Versicherungsnehmer hat daher die Pflicht, dass er vor der Vertragsunterfertigung auch die Klausel berücksichtigt. Auch beim Versicherungsvergleich ist dieser Passus nicht zu ignorieren – je kürzer der Prognosezeitraum ist, umso mehr Chancen hat der Versicherte, Leistungen aus dem Versicherungstopf zu enthalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass vor jeder Berufsunfähigkeit im Vorfeld eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Auch diese muss der Versicherte belegen. Tritt die Berufsunfähigkeit tatsächlich ein, benötigt die Versicherungsgesellschaft den Prognosezeitraum um zu eruieren, wie lange diese Berufsunfähigkeit anhält.

Nach Unfällen oder einem Verlust von Gliedmaßen liegt der Prognosezeitraum in der Regel unter den Zeitraum des in der Klausel festgestellten Zeitraums. Somit erhält der Versicherte sofort Leistungen aus dem Topf der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die Versicherungsgesellschaft benötigt im Normalfall nur ein Attest oder Einschätzung des Arztes bezüglich der Dauer der Berufsunfähigkeit – spezielle Gutachter und Ärzte, von der Versicherung ausgewählt, untersuchen den Versicherten abermals.

Der günstige Prognosezeitraum von 6 Monaten

Von einer Berufsunfähigkeit spricht man dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Monate andauert. Hat der Versicherte eine gute Versicherung abgeschlossen, erhält er die 6-monatige Arbeitsunfähigkeit rückwirkend von der Versicherung ausbezahlt. Dennoch geht das Versicherungsvertragsgesetz – das VVG – im Regelfall von einem Prognosezeitraum von 3 Jahren aus. Der Versicherungsvergleich zeigt jedoch, dass viele Gesellschaften bereits von dieser Methode Abstand nahmen, sodass der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht vor den Kopf gestoßen ist und Leistungen aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits nach 6 Monaten bezieht.

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