BUV: Das Rücktrittsrecht der Gesellschaft

Das Wissen um die Bedeutung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für die Absicherung des Lebensunterhaltes nimmt in der Bevölkerung stetig zu. Nicht alle Neukunden sind sich der Bedeutung der Gesundheitsprüfung für ihren tatsächlichen Versicherungsschutz bewusst. Wenn der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen des Versicherers unvollständig oder nicht vollkommen der Wahrheit entsprechend beantwortet, besteht ein befristetes Rücktrittsrecht vom Versicherungsvertrag seitens der Versicherung! In diesem Fall wird die vereinbarte Berufs­unfähigkeits­versicherung nachträglich als ungültig erklärt.

Das befristete Recht auf Vertragsrücktritt durch den Versicherer

So gut wie jeder Vertrag zur privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung enthält eine Klausel, wonach für den Versicherer ein befristetes Rücktrittsrecht besteht. Er darf von diesem Gebrauch machen, sobald er erfährt, dass ein Kunde seiner Anzeigepflicht vor dem Vertragsabschluss nicht vollständig nachgekommen ist, indem er einzelne durchlittene Krankheiten verschwiegen hat. Für die Wahrnehmung des vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer bewusst betrügen wollte oder sich schlicht nicht an alle Vorerkrankungen erinnert hat.

In der Versicherungsbranche hat sich weitgehend eine Frist von 5 Jahren nach Vertragsabschluss für die Wahrnehmung des Rücktrittsrechts in der Berufs­unfähigkeits­versicherung durchgesetzt, einige Gesellschaften verkürzen diesen Zeitraum auf 3 Jahre. Für den Versicherungskunden unvorteilhaft sind Verträge, welche ein unbefristetes Rücktrittsrecht vorsehen. Angebote für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem zeitlich unbeschränkten Recht auf den Vertragsrücktritt durch die Gesellschaft muss niemand abschließen, da die meisten Versicherungsunternehmen eine verbraucherfreundliche Einschränkung ihres Rücktrittsrechts auf 3 bis maximal 5 Jahre anbieten.

Was bedeutet die Anzeigepflicht?

Die Anzeigepflicht in der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bedeutet, dass der Antragsteller auf einen neuen Versicherungsvertrag die seitens der Versicherungsgesellschaft gestellten Fragen zu seiner Gesundheit und zu bisherigen Erkrankungen vollständig und der Wahrheit entsprechend beantworten muss. Diese Verpflichtung schließt die Forderung ein, bei fehlender Erinnerung Nachforschungen anzustellen. Nach Ablauf der im Versicherungsvertrag vereinbarten Rücktrittsfrist darf die Versicherungsgesellschaft weiterhin den Vertrag annullieren, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich Vorerkrankungen verschwiegen hatte. Das bloße Vergessen einer leichten Erkrankung führt hingegen lediglich zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist.

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