50 % Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

50 % Klausel

Fast alle [privaten Berufs­unfähigkeits­versicherungen] haben in ihrem Vertrag die sogenannte 50 % Klausel enthalten. Diese 50 % Klausel besagt, dass der Versicherte eine mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit benötigt, bevor er Leistungen der Versicherung bezieht. Es gibt auch einige Berufs­unfähigkeits­versicherungen, die eine Staffelung von 25 % bis 75 % in ihre Verträge haben. Bei einer Versicherung mit einer 25%-igen Klausel erhält der Versicherte die vereinbarte Leistung, wobei die restliche Summe erst bei einer Berufsunfähigkeit von 75 % bezahlt wird.

Die Alternativen der 50 % Klausel

Es gibt aber auch gewöhnliche Versicherungen, die eine 25 % oder 75 % Klauseln in ihren Verträgen anbietet. Bei der 25%-igen Klausel tritt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 25 % in Kraft. Experten raten von der 75 % Klausel ab – das liegt daran, da bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 70 % für den Versicherten eine enorme Versorgungslücke entsteht.

Die Definition der Berufsunfähigkeit

Dauert ein Kräfteverfall, eine Verletzung oder eine Krankheit länger als 6 Monate an, so spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Diese resultiert auf Grund der Arbeitsunfähigkeit. Nach der Einschätzung erfolgt ein Prognosezeitraum – der Mindest-Zeitraum – bei welchem im Vorfeld eingeschätzt wird, wie lange die Berufsunfähigkeit andauert.

Bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer 50 % Klausel hat der Versicherte einen Anspruch auf die Leistungen, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 50 % beträgt. Diese 50 % bestätigt ein Arzt. Der Prognosezeitraum spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle – dieser ist im Normalfall bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung mit 6 Monaten angegeben. Es gibt aber auch Verträge, die einen Prognosezeitraum von 3 Jahren haben. Verträge mit einem derart langen Prognosezeitraum sind nicht empfehlenswert.

Folgende Unterlagen benötigt der Versicherte für seine Versicherung

Der Versicherte muss im Vorfeld im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Fragebogen der Berufs­unfähigkeits­versicherung ausfüllen, bevor ein Vertrag entsteht und Leistungen ausbezahlt werden. Bei diesem Fragebogen klärt der Versicherte die Versicherungsgesellschaft auf, welche genauen Tätigkeiten der Versicherte bei seiner Arbeit erledigt. Der Versicherte braucht zudem nicht nur eine letzte Gehaltsabrechnung seines Arbeitgebers, sondern auch ein Attest des Arztes, der den derzeitigen Gesundheitszustand bestätigt.

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