Unfallversicherung als Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Wer bei der Arbeit, in der Schule oder beim Studium verunglückt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch der Weg dorthin und zurück ist versichert. Bei einem Unfall zu jeder anderen Zeit besteht über die gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz. Die meisten Unfälle passieren jedoch in den eigenen vier Wänden, im Urlaub oder in der Freizeit. Deshalb ist eine private Unfallversicherung immens wichtig. Sie bietet rund um die Uhr Versicherungsschutz – und das auf der ganzen Welt.

Ergänzung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Viele Menschen denken, dass eine Berufs­unfähigkeits­versicherung überflüssig ist und eine private Unfallversicherung ausreicht. Das ist jedoch nicht richtig! Beide Versicherungen zahlen zwar im Fall der Invalidität, die private Unfallversicherung leistet jedoch nur im Falle eines Unfalles.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet jedoch sowohl dann Schutz, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalles berufsunfähig wird, als auch dann, wenn die Folge einer Krankheit zur Berufsunfähigkeit führt. Da die private Unfallversicherung weitere Leistungen anbietet, ist sie eine gute Ergänzung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Denn nicht jeder Unfall führt direkt zur Invalidität. In den meisten Fällen sind die Betroffenen bald wieder genesen. Für die finanzielle Überbrückung bietet die Unfallversicherung Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Schmerzensgeld an. Auch der Todesfall ist versicherbar.

Wenig gesetzliche Hilfe

Eine private Absicherung sollte allerdings jeder unbedingt haben. Denn wer wegen Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird, erhält – wenn überhaupt – wenig Hilfe vom Staat. Dieser zahlt seit einigen Jahren nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Kann der Betroffene noch stundenweise irgendeinen Beruf ausüben, verweist der Staat ihn an eine andere Tätigkeit, unabhängig von der vorherigen Qualifikation (abstrakte Verweisung). Die gesetzliche Rente erhält er dann nur anteilig oder gar nicht. Nur bei voller Erwerbsunfähigkeit bekommt der Betroffene gesetzliche Hilfe. Diese ist jedoch so gering, dass sie kaum zum Leben ausreicht und eine Versorgungslücke, oder gar der soziale Abstieg droht.


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