Investment-Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Immer mehr Arbeitnehmer entschließen sich dazu, eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, da sie erkannt haben, wie wichtig es ist, sich gegen eine Berufsunfähigkeit finanziell abzusichern. Wer gleichzeitig auch Geld ansparen möchte, kann sich für eine Investment-Berufs­unfähigkeits­versicherung (Investment-BU) entscheiden.

Diese Form der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet dem Versicherten neben dem Versicherungsschutz gleichzeitig eine Kapitalanlage in ausgesuchten Investmentfonds an.

Das Prinzip der Investment-BU

Bei einer Investment-BU werden die Sparbeiträge des Versicherten in Investmentfonds investiert, die eine höhere Rendite für Versicherungsnehmer erzielen sollen. Ebenso werden die Überschüsse, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, in einem Investmentfonds angelegt, statt sie mit den zu zahlenden Versicherungsprämien direkt zu verrechnen.

Tritt während der Laufzeit der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung kein Leistungsfall ein, wird der Versicherte also nicht berufsunfähig, so erhält er am Ende der Laufzeit das angesparte Kapital aus der Investment-BU zuzüglich Zinsenausgezahlt.

Dabei hat der Versicherte die Wahl, ob er sich die Fondsanteile auf ein Wertpapierdepot übertragen lässt, ob er die Auszahlung des Gesamtbetrages verlangt oder ob das angesparte Kapital zuzüglich Zinsen in Form einer monatlichen (Berufsunfähigkeits-) Altersrente ausgezahlt werden soll. Doch auch wenn der Versicherte während der Laufzeit der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung den Leistungsfall anmelden muss, erhält er neben der Berufsunfähigkeitsrente das bis dahin eingezahlte Investment-Kapital zuzüglich Zinsen.

Dabei kann je nach Versicherungstarif ausgewählt werden, ob die Auszahlung des Kapitals mit Eintritt der Berufsunfähigkeit erfolgen soll oder ob das Kapital aus dem Investmentfonds als Rentenzahlung die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen soll oder ob eine Auszahlung zum Ende der Vertragslaufzeit gewünscht ist.

Denn anders als bei einer herkömmlichen, privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung dient das Kapital hier nicht ausschließlich der Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit, sondern wird gleichzeitig als private Altersvorsorge angespart. Dementsprechend steigen allerdings auch die Versicherungsbeiträge mit der Erweiterung der Leistungen der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Bei der Fondsauswahl hat der Versicherte ein Mitspracherecht, indem er aus den Investmentfonds wählen kann, die die Versicherungsgesellschaft ihm vorgibt.

Vorteile und Nachteile der Investment-BU

Da die erwirtschafteten Erträge der Versicherungsgesellschaft nicht mit den zu zahlenden Versicherungsprämien verrechnet werden und diese automatisch aufstocken, liegt der Beitrag für eine Investment-BU höher als bei einer normalen Berufs­unfähigkeits­versicherung. Zudem wird das Kapital in jeden Fall ausgezahlt, die Versicherung kann also nicht auf ein Nicht-Eintreten einer Berufsunfähigkeit hoffen, um das Geld einzubehalten wie bei einer herkömmlichen, privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Doch für Versicherte, die Kapital durch regelmäßige Sparleistungen ansparen möchten, bietet die Investment-BU dafür Steuervorteile gegenüber einem herkömmlichen Fondssparplan. Anders als bei einem Fondssparplan sind bei der Investment-BU sowohl die Ansparphase, als auch die Auszahlung des Kapitals steuerfrei. Für den Fiskus steht bei einer Investment-BU der Versicherungsschutz im Vordergrund, weshalb die erwirtschafteten Erträge nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen.

Bei Abschluss einer Investment-BU sollte der Versicherte darauf achten, dass er im Falle eines finanziellen Engpasses die Sparrate senken oder per Beitragsaussetzung ganz stilllegen kann, ohne seinen Versicherungsschutz der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung zu gefährden.


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