Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

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Wenn Künstler auf Grund einer Verletzung oder einer Erkrankung ihren Beruf nicht weiter ausüben können, entsteht durch die ausfallenden Einnahmen sehr schnell eine Versorgungslücke. Ein gesetzlicher Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit besteht nicht, so dass der Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung unbedingt erforderlich ist.

Was leistet die private Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung bietet den Versicherungsschutz gegen die gesundheitlich verursachte Unfähigkeit, den bisherigen Beruf fortan dauerhaft auszuüben. Der Künstler muss aber darauf achten, dass seine private Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht die Klausel der abstrakten Verweisung enthält (mehr zu den Klauseln der Berufs­unfähigkeits­versicherung auf unseren Unterseiten).

Diese heute nur noch selten verwendete Klausel ermöglicht der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, den Künstler auf eine mit seiner künstlerischen Tätigkeit vergleichbaren Berufsausübung zu verweisen. Bei einer möglichen Verweisung ist die private Berufs­unfähigkeits­versicherung dann nicht mehr in der Pflicht, eine Berufsunfähigkeitsrente auszuzahlen. Eine solche Klausel hebelt den gewünschten Versicherungsschutz weitgehend aus, schützt jedoch nicht vor der Versorgungslücke, wenn der Künstler seine künstlerische Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Eine gute private Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 6 Monate lang (Prognosezeitraum) den versicherten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Einige Verträge sehen eine Rentenzahlung sogar erst vor, wenn eine Berufsunfähigkeit für 3 Jahre prognostiziert wird. Da ein derartiger Vertrag nicht den gewünschten Versicherungsschutz bietet, sollten Künstler bevorzugt einen Vertrag mit einem 6-monatigen Prognosezeitraum als Zahlungsvoraussetzung abschließen.

Welche Rentenhöhe ist sinnvoll?

Damit im Versicherungsfall keine Versorgungslücke eintritt, muss die monatliche Zahlung der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung mindestens die Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens des Künstlers erreichen. Um eine Versorgungslücke im Versicherungsfall zuverlässig auszuschließen, sollte zudem eine Dynamik bei Beiträgen und Rentenhöhe vereinbart werden.


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