Definition der Erwerbsunfähigkeit

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Prinzipiell handelt es sich bei einer sogenannten Erwerbsunfähigkeit um eine Erkrankung psychischer oder auch physischer Natur. Es kann beispielsweise eine auf Invalidität oder auf einen Unfall beruhende Unfähigkeit sein, den bisher ausgeübten Beruf weiter zu verfolgen – und zugleich auch die Unmöglichkeit, auch einem anderen Beruf nachzugehen, wie beispielsweise durch eine weitere Ausbildung oder durch eine Umschulung. Die Konsequenzen einer Erwerbsunfähigkeit sind für Betroffene aus diesem Grund meist sehr weitläufig.

Dennoch gibt es einige Unterschiede, die man betrachten muss: Bei einer Berufsunfähigkeit unterscheidet man einerseits zwischen der vollständigen, ganz allgemeinen Berufsunfähigkeit und der teilweise Erwerbsunfähigkeit. Bei der ersten Variante ist es so, dass die betroffene Person absolut nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine berufliche Tätigkeit für länger als 3 Stunden am Stück auszuüben. Eine nur teilweise Erwerbsunfähigkeit dagegen bedeutet, dass die entsprechende Person noch immer arbeiten kann – jedoch für nicht länger als 3 bis 6 Stunden.

Welche staatlichen Hilfen gibt es bei der Berufsunfähigkeit ?

Die meisten Bürger werden sich noch daran erinnern, dass es bis zum Jahr 2009 eine staatlich festgelegte Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit gab. Diese bot einem Bürger immer dann finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn er aufgrund Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage war, den eigenen Lebensunterhalt weiter zu verdienen. Damals erhielten Geschädigte im Durchschnitt zwischen 60% und 70% des bisherigen Einkommens – dies ist für viele zwar nicht viel gewesen, reichte aber meist dennoch, um auf einem niedrigeren Lebensstandard den Alltag trotz Erwerbsunfähigkeit bewältigen zu können.

Heutzutage ist die gesetzliche Regelung jedoch ganz anders: Jemand, der als voll erwerbsunfähig eingestuft wird, erhält eine Rente – das bedeutet, dass er nicht länger als 3 Stunden arbeiten kann. Allerdings beträgt die Summe lediglich 30% des bisherigen Bruttogehalts und ist damit deutlich weniger als bisher. Für die meisten Menschen ist eine so geringe Summe jedoch ein großes Problem, um weiterhin den Alltag damit bewältigen zu können – meist reicht sie noch nicht einmal für die Kosten der monatlichen Miete aus.

Ist man lediglich teilweise erwerbsunfähig, so sind es sogar nur noch 15% des bisherigen Einkommens, die man vom Staat erhält. Wer in so einem Fall nicht vorher eine private Versicherung abgeschlossen hat, bei dem sind finanzielle Nöte in der Regel vorprogrammiert.

Ein Vergleich: Als noch bis vor einigen Jahren die gesetzliche Berufs­unfähigkeits­versicherung die einzig erforderliche Voraussetzung dafür war, als berufsunfähig eingestuft zu werden, so reicht diese Diagnose heute nicht mehr aus. Nicht mehr nur die bisherige berufliche Tätigkeit bzw. die Unfähigkeit, diesen weiter auszuüben, müssen attestiert werden, sondern auch der Grad der Erkrankung: Um gesetzliche Ansprüche überhaupt geltend machen zu können, muss man absolut vollständig unfähig sein. 

Damit man in der heutigen Zeit überhaupt noch eine Erwerbsminderungsrente erhalten kann, muss man als erwerbsunfähiger Angestellter nicht mehr nur nicht länger einsetzbar sein, ebenso muss es so sein, dass er auf dem gesamten Arbeitsmarkt aufgrund seiner Erkrankung keine Chancen mehr auf einen Job hat. Die Voraussetzung des Staats lautet hier also klar: Man muss sich von einem bestimmten, bisher gewohnten Berufsbild verabschieden und soll dagegen versuchen, in einem anderen Sektor etwas Passendes zu finden.

In jedem Fall macht es daher Sinn, sich schon frühzeitig um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu kümmern. Eine solche – privat abgeschlossene – Versicherung schützt vor all den finanziellen Risiken und Nöten, die im Falle der Berufsunfähigkeit auf einen zukommen können. In so einem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für den bisherigen Lebensunterhalt.


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