Den meisten Bundesbürgern ist inzwischen bekannt, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten privaten Absicherungen ist. Viele denken jedoch, dass nur Arbeitnehmer von einer drohenden Berufsunfähigkeit betroffen sind. Das ist ein Irrtum, denn berufsunfähig kann jeder werden. Gerade Studenten sind gefährdet, wenn sie berufsunfähig werden. Sie erhalten keine Hilfe vom Staat.
Studenten erhalten keine Hilfe vom Staat
Studenten beginnen ihr Studium in der Regel direkt im Anschluss nach der Schule oder einer Berufsausbildung. Werden die Studenten während des Studiums berufsunfähig, trifft es sie doppelt, denn sie erhalten keine Hilfe vom Staat. Außerdem hat das Studium, das sie absolviert haben, keinen Wert mehr für berufsunfähige Studenten, da sie den angestrebten Beruf folglich nicht mehr ausführen können beziehungsweise nie antreten werden.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt der Staat nur, wenn der Berufsunfähige vorab mindestens 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, zudem nur bei einer Erwerbsunfähigkeit – die Berufsunfähigkeit wird in keinem Fall staatlich unterstützt.
Die erfüllte 5-Jahres-Frist trifft auf die meisten Studenten nicht zu. Selbst für die Studenten, die vor dem Studium bereits gearbeitet haben, reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente trotz allem nicht zum Leben aus. Es entsteht eine Versorgungslücke, die im schlimmsten Fall ein Leben lang nicht geschlossen werden kann. Diese Versorgungslücke schließen die Studenten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Versorgungslücke privat schließen
Ein Student, der berufsunfähig wird, hat in der Regel sein Studium umsonst absolviert. Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht für ihn eine lebenslange Versorgungslücke, denn er erhält keine Hilfe vom Staat. Um diese Versorgungslücke zu schließen, wird für die private Berufsunfähigkeitsversicherung der angestrebte Beruf eingeschätzt. Danach richtet sich auch die festgelegte, spätere Rentenzahlung der Versicherung bei Berufsunfähigkeit.
Übt der Student nach dem Studium doch einen anderen Beruf aus, ist das kein Problem. Mit der Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie (mehr zu allen Klauseln auf unseren Unterseiten) können die Studenten später die Versicherungssumme den neuen Lebensumständen anpassen. Zudem wird die Differenz des Einkommens vom einst angestrebten Beruf, für den das Studium aufgenommen wurde, zum Plan-B-Beruf, der gezwungenermaßen gewählt wurde, durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen.
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