Wer sich für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, sollte die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichen, um die beste Versicherung zu finden. Dabei sollte nicht nur die Höhe der Beiträge beachtet werden, sondern auch, welche Sonderleistungen die verschiedenen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten.
Viele Versicherungen haben Sonderleistungen in ihrem Angebot, für die kein Zusatzbeitrag berechnet wird, während bei anderen Anbietern zusätzliche Leistungen nur gegen Zahlung eines Mehrbeitrags zu erhalten sind.
Mögliche Sonderleistungen bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Zu den Sonderleistungen zählen zum Beispiel eine Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schon nach einer 6-monatigen Arbeitsunfähigkeit oder erhöhte Versicherungsleistungen bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund schwerer Erkrankungen.
Die Behandlung durch einen Psychologen oder die Einbeziehung einer Verbraucherschutzorganisation bei der Leistungsprüfung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden von einigen Versicherungsgesellschaften ebenfalls als Sonderleistungen angeboten.
Manche private Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine lebenslange Rente, während sonst Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn der Regelaltersrente enden. Auch eine zusätzliche Kapitalzahlung zu Beginn der Berufsfähigkeit kann als Sonderleistung bei einigen Versicherungsverträgen vereinbart werden.
Eine weitere mögliche Sonderleistung ist die Wiedereingliederungshilfe. Diese Wiedereingliederungshilfe kann entweder in Form einer Kapitalzahlung oder als Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente in den ersten Monaten nach Wiederaufnahme der Berufstätigkeit geleistet werden. So unterstützt die Wiedereingliederungshilfe den Versicherten finanziell, falls er nach Beendigung der Berufsunfähigkeit zunächst nur wenige Stunden am Tag arbeitet.
Die Wiedereingliederungshilfe ergänzt so das verminderte Gehalt in der Wiedereingliederungsphase.
Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld-Leistung
Bei Versicherten, die neben Krankengeld-Leistungen der jeweiligen Krankenkasse auch eine Altersrente erhalten, werden die Krankengeld-Leistungen entsprechend um den Rentenbetrag gekürzt.
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Trier vom 06.10.2011, AZ. S 1 KR 54/11, ist die Kürzung der Krankengeld-Leistung bei Beziehern einer Berufsunfähigkeitsrente nicht rechtmäßig. Damit unterstützt der Gesetzgeber die Absicht der Versicherten, durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Absicherung zu erzielen, die nicht zu einer Kürzung der Ansprüche auf Krankengeld-Leistungen oder auf andere Leistungen der Sozialversicherung führen darf.
Sicher vorsorgen mit der Riester-Rente
