Dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in der heutigen Zeit schlicht und einfach unerlässlich ist, hat sich inzwischen in breiten Kreisen der Bevölkerung herumgesprochen. Viele Menschen haben daher bereits eine solche Versicherung für sich abgeschlossen. Was aber ist, wenn man ein günstigeres Angebot erhält? Wann ist ein Wechsel der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und wann sollte man lieber bei seinem Anbieter bleiben?
Passus der abstrakten Verweisung macht einen Wechsel sinnvoll
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird ja grundsätzlich bis zum Rentenalter abgeschlossen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich folglich über viele Jahre – und auch, wenn man seit dem Abschluss der Versicherung eine Erkrankung oder einen Unfall hatte, so ist der Versicherungsschutz zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Gerade bei Verträgen, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen worden sind, lohnt sich jedoch oftmals ein Blick in die Klauseln, also in das Kleingedruckte der Versicherung (Informationen zu allen Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie auf unseren Unterseiten). In vielen Klauseln findet sich nämlich ein Passus zur so genannten abstrakten Verweisung. Diese Klausel besagt, dass die Versicherung den Kunden im Leistungsfall auf andere Berufe verweisen kann, auch wenn diese überhaupt nicht verfügbar sind. Solche Klauseln sollten also auf jeden Fall gemieden werden. Sollten diese in der eigenen Versicherung vorkommen, sollte man unbedingt einen Wechsel des Anbieters vornehmen.
Neue Verträge können billiger sein – Argument der Kostenersparnis
Es kann aber auch einen anderen Grund geben, den bestehenden Versicherungsschutz aufzugeben und sich bei einer neuen Versicherung den entsprechenden Versicherungsschutz zu sichern: Nämlich, wenn man zum Zeitpunkt eines Wechsels noch keine Vorerkrankungen hat – und die bestehende Versicherung wesentlich teurer als das neue Angebot ist.
Der Wechsel selber ist sehr einfach: Man braucht lediglich bei seinem alten Anbieter zu kündigen und dann einen neuen Vertrag abschließen – meist ist dies mit einer Frist von einem Monat möglich. Schon nach kurzer Zeit ist der Wechsel damit abgeschlossen.
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