Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Berufsunfähigkeitsversicherung – eine der wichtigsten Versicherungen

Angesichts der Tatsache, dass Erwerbstätige, die ab dem 2. Januar 1961 geboren wurden, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern allenfalls eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist eine private Vorsorge unverzichtbar. Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Wer seinen Lebensstandard zumindest annähernd halten will, muss eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird zu den Invaliditätsversicherungen gerechnet und kann mit einer privaten Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung kombiniert werden. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ebenfalls eine Vorsorge zur Berufsunfähigkeit vor, allerdings nur für Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Jedoch erhalten auch diese nur eingeschränkte Leistungen und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Alle anderen erhalten einen gewissen Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, was allerdings bedeutet, dass das gewohnte monatliche Einkommen um ein Vielfaches niedriger ausfällt. Außerdem können selbst Akademiker auf Hilfstätigkeiten verwiesen werden, egal, ob sie einen Arbeitsplatz bekommen können oder nicht. Generell können auch Freiberufler und Selbstständige sowie Hausfrauen und –männer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Versichert wird die berufliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Beruf, den der Versicherungsnehmer zuletzt ausgeübt hat. Das muss nicht der erlernte Beruf sein. Damit die Versicherung in Leistung tritt, muss die Leistungsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent gemindert sein. Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betreffende nicht mehr im Stande ist, seinen Beruf wie vor Eintritt einer Verletzung oder Erkrankung auszuüben. Teilweise geht die Formulierung dahin, dass der Arzt eine voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit von mindestens drei Jahren bescheinigen muss. In anderen Fällen wird auf einen „voraussichtlich dauerhaften Zeitraum“ verwiesen, wobei hier von einer Berufsunfähigkeit nach Ablauf von sechs Monaten ausgegangen wird. Der Versicherer überprüft die bestehende Berufsunfähigkeit meist nach einer gewissen Zeit.

Zahlung und Höhe der Prämien

Vor Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente wird eine Leistungsprüfung durchgeführt. Bei einer ärztlichen Untersuchung muss festgestellt werden, dass eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich auf Dauer bestehen wird. Die Leistung wird dann ab dem siebten Monat fällig. Der Versicherte muss während dieser Zeit ununterbrochen berufsunfähig gewesen sein. Teilweise werden rückwirkende Leistungen für die ersten sechs Monate gewährt.

Der Versicherungsgeber kann die Leistung ablehnen, wenn in den Vertragsklauseln die abstrakte Verweisung enthalten ist. Der Versicherte kann dann darauf hingewiesen werden, dass er einen anderen Beruf ausüben kann, sofern diese Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung, Ausbildung und Erfahrung des Betreffenden entspricht. Das Einkommen für diese Tätigkeit darf bis zu 20 Prozent niedriger sein als bisher. Ob allerdings ein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist oder nicht, liegt im Risiko des Versicherten. Aktuelle Tarife verwenden nur noch selten die abstrakte Verweisung, sie ist häufiger in alten Verträgen zu finden.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Zu nennen sind hier:

  • das Alter (die Rente wird maximal bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt)
  • die Dauer der Versicherung (hierbei geht es um das Alter, bis zu dem ein tatsächlicher Versicherungsfall eingetreten sein muss)
  • die Berufsgruppe (statistische Eingruppierung in verschiedene Risikogruppen: Arbeiten am Schreibtisch sind mit einem geringen Risiko behaftet, Handwerker und Lehrer werden als Angehörige risikoreicher Berufe gesehen)
  • das Eintrittsalter in die Versicherung
  • eventuelle Vorerkrankungen
  • bestimmte Risiken wie Rauchen oder Risiko-Sportarten
  • die Karenzzeit (Wartezeit, während der noch keine Leistungen erbracht werden, die Versicherung aber besteht)
  • die Höhe der zu zahlenden Rente
  • der Einschluss gesonderter Vereinbarungen (zum Beispiel Ausschluss der abstrakten Verweisung)

Vor- und Nachteile der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorteile der BUV Nachteile der BUV
sichert den Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit und schützt damit die gesamte Familie, wenn der Hauptverdiener berufsunfähig wird teure Prämien
Möglichkeit der Absicherung einer Dienstunfähigkeit für Beamte Prämien höher bei gesundheitlichen Einschränkungen, teilweise kein Abschluss der Versicherung möglich
Erhöhung der Prämien durch Überschussbeteiligung kein Leistungserhalt bei abstrakter Verweisung
günstige Prämien für Studenten und Auszubildende Beschränkung der Leistung auf 500 bis 1000 Euro für Studenten, Auszubildende und Hausfrauen bzw. –männer
mögliche Anpassung der Versicherungshöhe durch Vereinbarung einer Dynamik je nach Versicherungsanbieter sind Antworten auf Gesundheitsfragen bezogen auf die letzten zehn Jahre relevant
wenn für Angehörige Todesfall vorgesorgt werden soll, besteht die Möglichkeit der Kombination aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung hohe Steuern, wenn der Ertragsanteil hoch ist (das heißt, wenn die Laufzeit der Rente noch viele Jahre umfasst)
bei Abschluss in jungen Jahren sind die Prämien relativ niedrig teilweise schwer durchsetzbare Ansprüche
individuelle Anpassung der Leistungen ist möglich Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten

Worauf muss geachtet werden?

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, so sollte der Versicherungsschutz nach einer gewissen Zeit überprüft werden. Die einmal versicherte monatliche Grundsumme muss nach mehreren Jahren nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Dann sollte die Summe entsprechend angepasst werden. Möglich ist das auch durch Vereinbarung einer jährlichen Dynamik, so dass Leistungen und Beiträge automatisch in jedem Jahr angepasst werden. Sinnvoll kann die Nachversicherungsgarantie sein. Dann hat der Versicherte die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Rente zu erwirken, was beispielsweise durch Heirat oder Geburt eines Kindes der Fall sein kann. Für Beamte gilt, dass diese bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren sollten. Dann gilt er als berufsunfähig, wenn er seinen Dienst nicht mehr verrichten kann. Dieser Fall liegt bereits dann vor, wenn der Betreffende drei Monate lang krank war und im nächsten halben Jahr keine Aussicht auf Besserung besteht. Besten Schutz bietet die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel, diese wird allerdings nur selten angeboten. Die Leistungen für Studenten und Auszubildende sowie für Hausfrauen und –männer sind meist auf 500 bis 1000 Euro im Monat begrenzt. Bei der Gesundheitsprüfung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Werden hier falsche Aussagen gemacht, so kann die Rente später im Ernstfall verweigert werden. Auch die bisher gezahlten Beiträge werden dann nicht zurückerstattet.

Der ideale Vertrag

Viele Interessenten an einer Versicherung stellen sich die Frage: Wie sollte der Vertrag am besten gestaltet sein? Schon beim Einholen der Angebote verschiedener Versicherer sollten die einzelnen Punkte berücksichtigt werden, die im Folgenden aufgeführt und von Stiftung Warentest als sinnvoll eingestuft werden:

  1. Verzichtet die Versicherung auf die abstrakte Verweisung? Die Versicherung verweist dann nicht auf die Möglichkeit der Ausübung ähnlicher Tätigkeiten.
  2. Wie lange muss die Berufsunfähigkeit bestehen? In der Vergangenheit musste eine Berufsunfähigkeit oft für mindestens drei Jahre bestehen, besser sind hier sechs Monate.
  3. Gibt es rückwirkende Zahlungen? Da vor allem in den ersten Monaten der Berufsunfähigkeit hohe Kosten entstehen, sollte die Versicherung die Rente auch rückwirkend zahlen.
  4. Leistet die Versicherung auch bei verspäteter Meldung? Eine Erkrankung kann unterschätzt werden und gilt erst einmal nicht als Grund für eine Berufsunfähigkeit. Stellt sich diese dann doch heraus, sollte die Versicherung in Leistung gehen und nötigenfalls rückwirkend zahlen.
  5. Ist die zinslose Stundung möglich? Meist hat der Versicherte keinerlei Einkommen, wenn er berufsunfähig wird und die Rente noch nicht gezahlt wird. Können die Beiträge während dieser Zeit nicht gezahlt werden, sollte eine zinslose Stundung möglich sein.
  6. Gibt es eine Nachversicherungsgarantie? Kann die Rente erhöht werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung absolviert werden muss? Das ist bei Heirat oder Geburt eines Kindes sinnvoll.
  7. Steigt die Rente garantiert? Während der Auszahlungsphase der Berufsunfähigkeitsrente sollte eine garantierte Rentensteigerung möglich sein, diese dient dem Ausgleich der üblichen Inflation.
  8. Gibt es eine Begrenzung des Rücktrittsrechts? Das Rücktrittsrecht sollte auf fünf Jahre maximal beschränkt sein.
  9. Gibt es befristete Anerkenntnisse? Wenn ja, sollten diese eindeutig geregelt sein. Außerdem sollte keine nachträgliche Prüfung nötig werden.
  10. Gibt es den Verzicht auf §19 VVG? Diese Klausel ist enorm wichtig. Sie besagt, dass die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten oder den Beitrag erhöhen kann, wenn ein Risiko bekannt wird, welches Einfluss auf den Versicherungsvertrag und die Leistungen haben kann, wobei das Risiko dem Versicherten aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt war. Die Versicherung sollte also auf Einsetzen dieses Paragrafen verzichten.
  11. Besteht der Versicherungsschutz weltweit?
  12. Wird auf die Arztanordnungsklausel verzichtet? Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, den Versicherten zu einem Arzt schicken zu können.

Behinderten ist es oft nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Laut Gesetzgeber dürfen sie jedoch nur in Einzelfällen von einer Versicherung ausgeschlossen werden, diese Regelung gilt seit 2006. Allerdings besteht kein Kontrahierungszwang, das heißt, die Versicherung kann einen Antrag auch ablehnen. Dies wird sie in der Regel dann tun, wenn aufgrund der Behinderung eine baldige Zahlung einer Rente wahrscheinlich wird.

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