Folgenträchtige Krankheiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bei vielen privaten Zusatzversicherungen führt die Versicherungsgesellschaft im Vorfeld die sogenannte Gesundheitsprüfung durch. Durch diese Überprüfung der Gesundheit des Versicherten ermittelt die Versicherung das Versicherungsrisiko für ihre Gesellschaft. Diese Gesundheitsprüfung erfolgt auch bei der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Auch bei der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung kann die Versicherungsgesellschaft bei schweren Vorerkrankungen oder ähnlichen Gründen einen Risikozuschlag verhängen oder den Antrag vollständig ablehnen.

Bei der Gesundheitsprüfung stellt die Versicherungsgesellschaft fest, ob der Versicherte einen Risikozuschlag bezahlt oder – im schlimmsten Fall – sogar eine Ablehnung erfährt. Denn die Versicherungsgesellschaft versichert keine Personen, die bereits Vorerkrankungen oder lange Krankengeschichten aufweisen. Dies aus dem Grund, da das Risiko für die Versicherungsgesellschaft steigt, dass der Versicherte schlussendlich auch die Leistungen der Versicherung in Anspruch nimmt.

Im Verzeichnis der Mannheimer Versicherung beispielsweise gibt es 334 Krankheiten, die automatisch zu einer Ablehnungen führen oder nur in Verbindung mit einem Risikozuschlag für den Versicherten versichert sind.

Folgende Krankheiten sind im Regelfall ein Grund für die Ablehnung einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung:

Personen mit einer Angina Pectoris (Erkrankung des Herzens), Bulimie (Essstörung), Epilepsie (Erkrankung des Nervensystems), Rheumatische Arthritis (Entzündung der Gelenke), Diabetes Mellitus (“Zucker”), einer Überfunktion der Schilddrüse, einer depressiven Erkrankung, phobischen Störungen sowie Personen mit Angststörungen haben keine Chance auf eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung. Daran ändert auch das neue Versicherungsgesetz der Unisex-Tarife nichts.

Personen mit folgenden Erkrankungen erfahren bei der privaten Zusatzversicherung eine Leistungseinschränkung:

Personen, welche unter Akne, Schuppenflechte oder auch einer chronischen Dermatitis leiden. Auch erfahren Menschen bei Neurodermitis, einem Tinnitus sowie Hörsturz oder auch Heuschnupfen sowie einer chronischen Bronchitis eine Leistungseinschränkung der privaten Zusatzversicherung. Weitere Erkrankungen, die zu einer Leistungseinschränkungen führen, sind Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit bei einer Stärke von mehr als 8 Dioptrien sowie wiederholte Sehnenscheidenentzündungen. Bluthochdruck, Arthrose in der Hüfte sowie im Knie als auch ein Bandscheibenvorfall sind ebenfalls typische Erkrankungen, die zu einer Einschränkung der Versicherungsleistung führen. Auch Syndrome der Brustwirbelsäule, Hals- und Lendenirbelsäule sowie auch Degenerationen der Wirbelsäule gehen mit einer Leistungseinschränkung einher.

Personen mit folgenden Krankheiten erhalten einen Risikozuschlag, der sich zwischen 30% und 100% bewegt:

Versicherte, die eine Unterfunktion der Schilddrüse haben, unter Myome leiden sowie eine chronische Blasenentzündung bzw. chronische Gastritis haben. Auch Personen mit Endometriose, Hämorrhoiden sowie mittelgradigen Krampfadern müssen mit einem Risikozuschlag zwischen 30 % und 100 % rechnen.


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