Wie bei fast allen Versicherungen gibt es auch bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einen Steuerfreibetrag. Dieser Steuerfreibetrag beträgt im Moment 1.900 € . Bei alleinstehenden Selbständigen hingegen liegt der Freibetrag momentan bei einer Jahresgrenze von 2.800 €. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, kann man keine Vorteile bei der Besteuerung erwarten.
Verheiratete Selbständige aber können in manchen Fällen sogar mehr als 9.000 € absetzen, falls sie jährlich mehr als 10.736 € für private Versicherungen aufbringen.
Höchstgrenze auch bei Kombi-Produkten
Auch für Fälle, bei denen die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der staatlich geförderten Rürup-Rente kombiniert worden ist, gibt es Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit der BU – nämlich maximal 49,999%. Lesen Sie alles zu den Themen Besteuerung und Absetzbarkeit auf unseren Unterseiten.