Besteuerung und Absetzbarkeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Wie bei fast allen Versicherungen gibt es auch bei der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung einen Steuerfreibetrag. Dieser Steuerfreibetrag beträgt im Moment 1.900 € . Bei alleinstehenden Selbständigen hingegen liegt der Freibetrag momentan bei einer Jahresgrenze von 2.800 €. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, kann man keine Vorteile bei der Besteuerung erwarten.

Verheiratete Selbständige aber können in manchen Fällen sogar mehr als 9.000 € absetzen, falls sie jährlich mehr als 10.736 € für private Versicherungen aufbringen.

Höchstgrenze auch bei Kombi-Produkten

Auch für Fälle, bei denen die private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit der staatlich geförderten Rürup-Rente kombiniert worden ist, gibt es Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit der BU – nämlich maximal 49,999%. Lesen Sie alles zu den Themen Besteuerung und Absetzbarkeit auf unseren Unterseiten.


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