Absetzbarkeit der BU-Beiträge (für Selbständige) durch die Rürup-Rente

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Hat man sich nach Jahren als Angestellter selbstständig gemacht und kann mit seinem Einkommen sich selbst sowie auch seine Familie ernähren, dann ist es wichtig, sich um eine gute Versicherung zu kümmern. Eine der wichtigsten Grundabsicherungen für Selbstständige ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung – besonders dann, wenn man in einem handwerklichen Beruf tätig ist, sollte man an so eine Police denken: Versicherungsgesellschaften stufen diese – körperlich arbeitenden – Personen als besondere Risikogruppe ein.

So lässt sich die Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer privaten Altersvorsorge verbinden

Doch nicht nur Handwerker, sondern auch andere Berufsgruppen profitieren vom Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung . Besonders wichtig ist sie, wenn die Familie ihren gesamten Lebensunterhalt – sprich, ihre Existenz – aus dem Einkommen eines Familienmitglieds bestreitet. Eine ebenfalls sehr bedeutsame Versicherung für selbstständige Personen ist darüber hinaus die private Altersvorsorge, so dass man als Rentner nicht unter finanziellen Nöten leiden muss. Wichtig ist hier zu wissen: Als Selbstständiger erhält man keine gesetzliche Altersrente, weil diese Personengruppe nicht sozialversicherungspflichtig ist und damit auch nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen muss.

Jedoch kann das Einkommen bei vielen Selbstständigen bekanntlich stark schwanken, weswegen bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft für die Berunfsunfähigkeitsversicherung bzw. für die private Altersvorsorge darauf geachtet werden muss, dass man einen möglichst großen Teil von den Beiträgen von der Steuer absetzen kann.

Die Steuervorteile aus der Rürup-Rente für die Optimierung der Steuern nutzen

Prinzipiell könnten die Beiträge für eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung nur dann in der eigenen Besteuerung als sogenannte Sonderausgaben – nämlich für Vorsorgeaufwendungen – geltend gemacht werden, wenn auch die jährlich zu entrichtenden Beiträge für die Krankenversicherung sowie auch für die gesetzliche Pflegeversicherung weniger als 2.800 € betragen. Weil jedoch ein großer Teil der Selbstständigen auch höhere Beträge an die Krankenkasse entrichten muss, fällt die Option, die Kosten als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abzusetzen, weg.

Dennoch: Anders verhält sich die Sachlage bereits, wenn man neben einer privaten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit auch noch eine private Altersvorsorge abschließt – nämlich in Form einer Rürup-Rente. Diese Form der Altersvorsorge empfiehlt sich besonders für selbstständige Personen, da sie nicht selten die einzig mögliche Form der Altersvorsorge ist, die steuerlich begünstigt ist und zudem von einem Selbstständigen abgeschlossen werden kann. Die Beiträge für die Rürup-Rente lassen sich dann als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen ganz normal über die Steuererklärung absetzen.

Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die steuerliche Absetzbarkeit einer speziellen Progression unterliegt. So konnten beispielsweise im Jahr 2015 schon 80 % der höchstmöglichen Beitragssumme von insgesamt 22.172 € (für ledige) im Jahr, die sich an Ledige richtet, von der Besteuerung abgesetzt werden. Allerdings wird dieser Steuersatz pro Jahr um 2 % erhöht – das bedeutet, dass bis 2025 die ganzen 100 % der maximalen Summe von den Steuern abgesetzt werden können. Steuervorteile, die man bei der Rürup-Rente erhalten kann, sind somit alles andere als gering.

Weiterhin ergibt sich die Möglichkeit für Selbstständige, auch neben der Rürup-Rente noch zusätzliche Policen abzuschließen – auch diese Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen bei der Besteuerung gemacht werden. Die Höhe bezieht sich dabei immer auf den entsprechenden Steuersatz der Rürup-Rente, der beispielsweise im Jahr 2015 80 % betrug.

Ganz wichtig ist trotz allem, vor dem Abschluss einer solchen Versicherung stets einen umfassenden Vergleich durchzuführen. Mittlerweile ist die Auswahl an Versicherungsgesellschaften auf dem Markt riesig – weswegen eine große Sorgfalt und Geduld notwendig sind, bevor man sich für ein Angebot entscheidet. Dabei zählen sowohl der Preis als auch die Leistungen gleichermaßen.


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